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Vertragsarten und Vertragsformen

Linearer Leasingvertrag: Der lineare Leasingvertrag ist der Standardvertrag mit gleichbleibenden Leasingmieten, unab-hängig von der Entwicklung des Zins-niveaus am Kreditmarkt. Er ist ein unkündbarer Vertrag, der für eine Grundmietzeit abgeschlossen wird.

Kündbarer Leasingvertrag: Er ent-spricht dem linearen Leasingvertrag mit
der Besonderheit, dass die vereinbarte Grundmietzeit sich automatisch verlängert, wenn er nicht gekündigt wird. Die Kündi-gungsregeln werden im Leasingvertrag hervorgehoben und ermöglichen es zu vereinbarten Ablösekonditionen den Vertrag auch vor Ende der Grundmietzeit zu kündigen.

Progressiver Leasingvertrag: Wie der Name bereits sagt, wird der Vertrag auf eine Grundmietzeit abgeschlossen, in der die Leasingmieten in einem vorgegebenen Rhythmus sich steigern. Dies ist eine Vertragsart, die bestens geeignet ist für junge Unternehmen, die im Aufbau begriffen sind, oder Unternehmen, die
auf Grund der Auftragslage einen ent-sprechenden Ertragsanstieg voraus-berechnen können.

 

 

Degressiver Leasingvertrag: Dieser Vertragstyp ist die Umkehr des progres-siven Vertrags und eignet sich für Unter-nehmen, die im Moment hohe Einnahmen verzeichnen, aber konjunkturell vorausse-hen können, dass die Einnahmenseite in den Folgejahren absinkt.


Saisonale Verträge
: Hierbei handelt es sich um Leasingverträge, die über eine feste Grundmietzeit abgeschlossen werden, deren monatliche Mieten aber je nach Jahreszeit unterschiedlich hoch sind. Eine Vertragsform, die sich im saisonabhängigen Gastronomiebereich, im Baugewerbe und ähnlichen Betriebszweigen anbietet.


Für alle Vertragsarten gilt
, dass die steuerliche Regelung der AfA-Zeiten eingehalten werden muss. Es ist aber auch verständlich, dass der größte steuerliche Effekt durch eine Laufzeit, die an der unteren Grenze der AfA-Zeit, also bei 40% oder nahe daran, erzielt wird. Die Tatsache, dass dadurch natürlich auch die optisch teuerste Leasingmiete anfällt, kann durch den variablen Restwert ausgeglichen werden.